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Vorschläge sind keine Anordnungen... |
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weisen aber in eine bestimmte Richtung! Hier die Meinung vieler im internationalen Freundeskreis 2000 |
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Wirtschaft und Besonderheiten |
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Nun ist es kein Geheimnis, dass im Europa
heutiger Tage viele Staaten mit unterschiedlichen Verfassungen
zusammengeschlossen sind.
Unterschiedliche Steuersysteme müssen
noch genau so wie auch die unterschiedlichsten sozialen Absicherungen
der Bürger angepasst werden um letztlich Wettbewerbsfairnis zu
erreichen. Gerade Deutschland, wo doch die
Schulden aus der Widervereinigung drücken und die Arbeitslosenzahlen in
immer noch beachtlicher Höhe vorliegen. Da man hier offensichtlich
staatlicherseits die Inlandsnachfrage nicht steigern will durch
Einführung von Mindestlöhnen entstehen kaum Arbeitsplätze in der
erforderlichen Höhe, so dass gemäß Artikel 12 Satz 1 eine freie Wahl
des Arbeitsplatzes ermöglicht wird. So etwas ist nicht nur dem Vertragspartner derartiger Unternehmen gegenüber sittenwidrig, sondern auch dem Staat und Europa gegenüber unsittlich und man sollte solchen Personen entsprechende Tätigkeitsberechtigung auf Dauer absprechen und verbieten. Darüber hinaus wird es laut Artikel 12 Satz 2 genannten und für alle gleiche Dienstleistungspflicht anscheinend nicht so ernst genommen wie es eigentlich geschehen müsste, denn dann würde man auch in Arbeit befindliche Personen letztendlich zu gleichen Tätigkeiten an Umfang und nach Art und bei entsprechender Entlohnung heran ziehen müssen als dieses auch bei untätigen Personen, die aufgrund der geringen Inlandsnachfrage ihren Beruf nicht ausüben können entsprechend Satz 1 geschieht. |
Im Satz 3 ist klar geregelt, dass Zwangsarbeit für unbescholtene Bürger also nicht zum Tragen kommt, so dass auch so gesehen keine Verpflichtung von Einzelpersonen oder Gruppen demnach zulässig ist.
Die EU sollte dringlichst mit darauf achten, dass auch in Deutschland ein Mindestlohn für alle verbindlich fest gelegt wird, damit Inlandsnachfrage entsteht und Arbeitsplätze nicht zuletzt auch zu Europas Gunsten, denn in den Staaten, in denen diese Mindestlöhne bereits bestehen ist es wirtschaftlich eher Bergauf gegangen als Bergab, was hier anscheinend von gewissen Kreisen propagiert wird.
Eine rein tariflich vereinbarte Mindestlohnlösung reicht nicht, da hier versucht wurde dieses zu unterlaufen und dem oft mittellosen Arbeitnehmer dann die Wahrung seiner Rechte verunmöglicht wird. Daher soll der Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben sein für alle Arbeitgeber grundsätzlich, selbst für Privathaushalte, so dass eine beschleunigte und vereinfachte Rechtsprechung und damit auch die tatsächliche Gewährleistung des Lohnes gegeben ist selbst bei fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen und es darf sicherlich nicht dazu kommen, dass Leute schließlich pro Stück bezahlt werden aber auf die Fertigung der Stücke jeweils Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und ähnliches mehr und letztlich einen hohen tatsächlichen Stundenaufwand auf der Arbeitsstelle für einen Minimallohn erhalten. Alles andere ist im Ansatz schon
"fauler Zauber" und im Ansatz unehrlich wie zu vermuten
vermuten ist, da es wiederholt auch zu solchen Aushebelungen im
Fleischmarkt, Hotelgewerbe und in der Reinigung massenweise gekommen
ist, glaubt man den Medien. |
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