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Innerhalb Europas sollten ebenfalls
gleichberechtigt sein und auch deren Aktivitäten sollten nicht durch
unterstützende Maßnahmen seitens der Mitgliedsstaaten der EU
gefördert werden nur weil es sich um „Gemeinnützig Tätige"
handeln soll, denn immerhin ist es doch so, dass gerade diese
Organisationen von den Staaten weitestgehend über die Ämter finanziert
werden und am Beispiel der Krankeneinrichtungen lässt sich leicht
nachprüfen, in wie weit diese Gemeinnützigkeit mit Milliardenbeträgen
bezahlt wird.
Hier ist besonders auch darauf hin zu
weisen, dass gerade auch die Trennung zwischen Staat und Religionen eine
wichtige Minimalforderung darstellt und es ist jeder Religion das
gleiche recht zu ermöglichen und zu gewähren. Sollte eine Religion
oder Glaubensgemeinschaft Ansprüche auf Steuern erheben, ist klar zu
stellen, dass die weltliche demokratische Gesellschaft und Union einzig
zur Rechtsprechung und Gesetzgebung verantwortlich tätig ist, während
die Religionen und Glaubensgemeinschaften lediglich vor Entwicklungen
warnen und geistig tätig sein können und daher auch nicht durch eigene
Steuergesetzgebungen und Forderungen maßgeblich tätig sein können.
Es ist eine andere Sache, ob die
Religionen und Glaubensgemeinschaften die Möglichkeiten der Staaten
nutzen wollen zur Einziehung der eventuell fälligen Beiträge, wofür
dann allerdings eine prozentuale Abgabe anfallen würde.
Es ist nicht einsehbar und
vermittlungsfähig, dass die „Kleinen Leute" letztlich
Unternehmungen und
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Organisationen unterstützen und
bezahlen, welche letztlich sich für unfehlbar halten und alleine durch
diese schizophrene Aussage die
alleinige Weltherrschaft beabsichtigen oder anzustreben scheinen.
Im Übrigen unterliegen diese Religionen
und Glaubensgemeinschaften bei ihren Unternehmungen der allgemein
verbindlichen Gesetzgebung, damit nicht entsprechende
Wettbewerbsverzerrungen eintreten.
Geldanlagen außerhalb der EU sollten
ohnehin grundlegend mit einer Kapital Entziehungssteuer belegt werden,
die zu errechnen und zu ermitteln wäre, denn immerhin braucht man ja
nicht im Ausland Mittel einzusetzen, sondern durch eine
Bürgschaft könnten die notwendigen finanziellen
Mittel vor Ort beschafft werden, (welches auch die Wirtschaft vor Ort maßgeblich
unterstützt) und bei wirtschaftlicher Handhabungsweise würden diese
Mittel kurz- bzw. Mittelfristig rückzahlbar und wären auch von den
Ländern, in denen Projekte begonnen werden, förderungswürdig.
Dieses könnte für gemeinnützige wie
auch unternehmerische Vorhaben gelten, wenn als Geschäftsgrundlage
entsprechendes EU Recht vereinbart würde.
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