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weisen aber in eine bestimmte Richtung! 
Hier die Meinung vieler im internationalen Freundeskreis 2000

Religionen und Glaubensgemeinschaften
 

Innerhalb Europas sollten ebenfalls gleichberechtigt sein und auch deren Aktivitäten sollten nicht durch unterstützende Maßnahmen seitens der Mitgliedsstaaten der EU gefördert werden nur weil es sich um „Gemeinnützig Tätige" handeln soll, denn immerhin ist es doch so, dass gerade diese Organisationen von den Staaten weitestgehend über die Ämter finanziert werden und am Beispiel der Krankeneinrichtungen lässt sich leicht nachprüfen, in wie weit diese Gemeinnützigkeit mit Milliardenbeträgen bezahlt wird.

Hier ist besonders auch darauf hin zu weisen, dass gerade auch die Trennung zwischen Staat und Religionen eine wichtige Minimalforderung darstellt und es ist jeder Religion das gleiche recht zu ermöglichen und zu gewähren. Sollte eine Religion oder Glaubensgemeinschaft Ansprüche auf Steuern erheben, ist klar zu stellen, dass die weltliche demokratische Gesellschaft und Union einzig zur Rechtsprechung und Gesetzgebung verantwortlich tätig ist, während die Religionen und Glaubensgemeinschaften lediglich vor Entwicklungen warnen und geistig tätig sein können und daher auch nicht durch eigene Steuergesetzgebungen und Forderungen maßgeblich tätig sein können.

Es ist eine andere Sache, ob die Religionen und Glaubensgemeinschaften die Möglichkeiten der Staaten nutzen wollen zur Einziehung der eventuell fälligen Beiträge, wofür dann allerdings eine prozentuale Abgabe anfallen würde.

Es ist nicht einsehbar und vermittlungsfähig, dass die „Kleinen Leute" letztlich Unternehmungen und

Organisationen unterstützen und bezahlen, welche letztlich sich für unfehlbar halten und alleine durch diese schizophrene Aussage die
alleinige Weltherrschaft beabsichtigen oder anzustreben scheinen.

Im Übrigen unterliegen diese Religionen und Glaubensgemeinschaften bei ihren Unternehmungen der allgemein verbindlichen Gesetzgebung, damit nicht entsprechende Wettbewerbsverzerrungen eintreten.

Geldanlagen außerhalb der EU sollten ohnehin grundlegend mit einer Kapital Entziehungssteuer belegt werden, die zu errechnen und zu ermitteln wäre, denn immerhin braucht man ja nicht im Ausland Mittel einzusetzen, sondern durch eine
Bürgschaft könnten die notwendigen finanziellen Mittel vor Ort beschafft werden, (welches auch die Wirtschaft vor Ort maßgeblich unterstützt) und bei wirtschaftlicher Handhabungsweise würden diese Mittel kurz- bzw. Mittelfristig rückzahlbar und wären auch von den Ländern, in denen Projekte begonnen werden, förderungswürdig.

Dieses könnte für gemeinnützige wie auch unternehmerische Vorhaben gelten, wenn als Geschäftsgrundlage entsprechendes EU Recht vereinbart würde.

 

 

Copyright © August 2001,   Matthias Mathey.    Zur Startseite und damit 
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