| Notwehrsituationen in der
EU.
Nach vielfacher Meinung sieht dieser heikle Punkt aus wie folgt: Notwehr, eine gesetzliche Nische und ein Grundsatz, mit dem schon viel Unheil angerichtet ist und gerade diese Ausnahmemöglichkeit des Gesetztes wurde und wird immer wieder stark missbraucht. Notwehr ist im Gesetz immer an die Verhältnismäßigkeit gekoppelt. Früher wurde man darauf hin gewiesen, dass jeweils die nächst höhere „Bewaffnung" gewählt werden dürfe. So zum Beispiel bei einem körperlichen Angriff mit bloßer Hand war ein Stock erlaubt, bei Angriff mit einem Stock vielleicht ein Baseballschläger, bei einem Angriff mit einem Messer die Pistole und so weiter. Natürlicherweise ist es bisher auch nicht möglich gewesen, Notwehr erst nach erfolgter Tat Tage oder Wochen später durchzuführen oder sich darauf berufen zu können und eine entsprechende Reaktion auszuführen, ohne in den berechtigten Verdacht des Rachemotivs zu kommen. Nun ist es bei Staaten und in der gesamten Weltordnung nicht anders und gerade bei Angriffen auf einen Staat mit Waffengewalt ist der Begriff der Notwehr in Anbetracht der heutigen Waffentechnik zwar durchaus verständlich, aber mit Sicherheit nicht wünschens- und erstrebenswert, denn wenn erst im Affekt gehandelt wird, gewissermaßen aus „Notwehr" heraus, erwachsen hieraus oft emense Schäden an Menschen und Material und eine genaue Überprüfung der Sachverhalte und auch die Ermittlung der Schuldigen solcher Zwischenfälle wird oft erst Jahrzehnte später erst ermöglicht, wodurch erhebliche Unruhen innerhalb der Bevölkerungen entstehen und die Politik verliert wiederum an Ansehen und Vertrauen, was sich moderne, demokratische Staaten nicht erlauben können, wollen sie die demokratischen Grundordnungen nicht stark gefährden. Dem in direkter Folge bleibt also nichts weiter übrig, als gerade diese sogenannte Notwehr dem einzelnen Staat erst gar nicht zu zu billigen, sondern die aufzustellende Truppe Europas, bestehend aus den Einzelarmeen der Mitgliedsländer, werden in diesem Falle den Agressor zur Ruhe bringen müssen. Hiervon ist natürlicherweise der direkte Luftangriff, die direkte Beschießung von Land und See gezielt auf Sachen oder Menschen ausgenommen, der mit geeigneten sofortigen Gegenmaßnahmen abgewehrt werden soll und zwar bis zum Eintreffen der zuständigen Einheiten, denen sich dann auch die Streitkräfte vor Ort unterordnen sollten oder bei vorzeitiger Beendigung der Beschießungen durch den nachweislichen Aggressor. Der Agerssor und die Berechtigung der Abwehrmaßnahmen muss aber in jedem Falle ausgemacht und das Verhalten und auch die Beschuldigung nachgewiesen werden. Ist es aber, wie im Falle des Attentates von New York sicher, dass der direkte Agressor bereits bei der Verübung seiner Tat verstorben oder erheblich verletzt ist, ist eine direkte Notwehr anscheinend nicht gegeben, da man sich ja gegen den Verstorbenen oder Verletzten, also die oder denjenigen der oder die die Tat ausüben nicht direkt zur Wehr setzen kann. Derartiges ist ohne weiteres auch in der UN möglich, setzt aber voraus, dass das Vetorecht durch eine Abstimmung mit Mehrheitsbeschluss ergänzt wird, wie übrigens auch in der EU, damit nicht Einzelstaaten die Möglichkeit haben das Weiterkommen der Mehrheit der übrigen Staaten zu behindern oder behindern zu können, wie es von den verschiedenen Staaten in der jüngeren und ferneren Vergangenheit des öfteren geschehen ist. Grundsätzlich gilt aber, niemand hat das Recht Gewalt auszuüben lediglich der Staat zur Verbrechensbekämpfung und letztlich die Völkerversammlung nach Abstimmung (und wo möglich unter Fristsetzung) um leidende, drangsalierten Menschen zu helfen, die in Kriegen oder Bürgerkriegen verwickelt sind oder unter Terrorismus leiden, wobei es auch festgehalten werden muss, dass es Regierungen geben kann, die ihre Bürger und untergebenen auf verschiedenste Art und Weise terrorisieren. Hierzu kann sich die Völkerversammlung der EU Truppen bedienen, wie letztlich der Truppen der anderen Erdteile und Zusammenschlüsse auch, die der UN direkt unterstellt werden sollten und durch die Regional bedingten Ausrüstungen der jeweiligen Truppen wäre eine spezielle Ausrüstung für Gegenden, die nicht zum jeweiligen Erdteil gehören auch nicht erforderlich, denn Europäer brauchen eigentlich keine Sonderausrüstung für tropische Gegenden, die dort viel mehr Sinn machen und die dort ansässige Bevölkerung kann auch mit derartigem Gerät wesentlich besser hantieren. Also ist es in jedem Falle sicher zu stellen, dass jeder militärische Einsatzbefehl, ein anderes Land mit militärischen Maßnahmen zu belegen wie auch immer, von der UN zu treffen ist, damit ein wenig mehr an Frieden ermöglicht werden kann. Es ist auch nicht denkbar, dass irgend ein europäischer Staat einem anderen Staat eine Liste überreicht ohne hinreichende Beweise mit der Bitte, diese Personen auszuliefern. Erst recht nicht, denkbar ist es, dass eine Auslieferung erfolgt ohne vorherige gerichtliche Überprüfung der Beweise durch das gewünschte Auslieferungsland, solange die derzeitigen Vorschriften gelten. Kein europäisches Land käme wohl wahrscheinlich dann auf die Idee bei einer Verweigerung der Auslieferung Scharfschützen, Raketen oder sonstiges ein zu setzen, um den Auszuliefernden ohne vorheriges gerichtliches Verfahren und einen Fairen Prozess zu töten.
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Copyright © August 2001, Matthias Mathey.
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