Gewissensüberprüfung durch Außenstehende

ist fast nicht möglich, weil derjenige, welcher Gewissensgründe angibt und diese benennt geradezu auch Gründe und Gedankengänge benennen kann, die er sich durch die Erziehung oder sonstige Bildung angeeignet hat.

Gewissensbildung findet lediglich durch eine gute oder auch weniger gute Erziehung statt, die ein Leben lang dauern kann. Erst wenn jemand gelernt hat welche Taten man tunlichst vermeiden sollte damit etwas zum Wohle der Gemeinschaft geschieht oder  um einer Bestrafung, entsprechend den karmischen Gesetze und andere, zu entgehen, sei es in dieser Zeit oder auch in der Ewigkeit, wird bei gewissem Tun das Gewissen rege und meldet sich mit gehörigen Zweifeln und auftretenden Ängsten an der Richtigkeit des entsprechenden Vorhabens.

Trotzdem sollte man sich, im Interesse aller, um die Gründe und Angaben kümmern, weil gerade so Fehlentscheidungen vermieden werden können und dabei gleichzeitig aus einer anderen Sichtweise überprüft werden kann, ob die entsprechenden Argumente zum Wohle aller abgeändert und berücksichtigt werden sollten.

Sicherlich können Kompromisse erzielt werden und Zwischenergebnisse müssen auch erreichbar sein. Wir denken aber, dass dieses keine Probleme darstellen sollte, denn immerhin kann man auch in Koalitionsvereinbarungen und auch dem einzelnen Abgeordneten (unter Umständen) mitteilen, dass es sich zunächst um einen nur so  erreichbaren und nötigen (auch warum nötig) Zwischenschritt bei dem vorstehenden Gesetzesentwurf oder Anliegen handelt und man kann dieses ohne weiteres intern machen und braucht das nicht an die "große Glocke" zu hängen.

Dann allerdings sollte dem gewissensgeplagten oder Koalitionspartner  auch verbindlich zugesagt werden, wann die entsprechende Nachbearbeitung stattfinden soll, und was bei einer dann fälligen Änderung noch dazu oder herausgenommen werden soll. 

Letztlich sind alle Gesetze doch immer nur Momentaufnahmen, die im Laufe der kürzeren oder mittleren Zeit eine Veränderung und Anpassung erfahren.

Mit Sicherheit ist es keine gute Sitte, dem Koalitionspartner zu sagen, der Regierungsverantwortliche hätte zu bestimmen und die Einwände und Begründungen des Koalitionspartners würden deshalb keine Berücksichtigung finden und im Übrigen wäre die Opposition auch nicht der Meinung des Koalitionspartners.

Es sollte innerhalb der Bundesrepublik und auch innerhalb Europas keinen Verantwortlichen in den "Regierungen" geben, der denkt, dass er die Politik alleine bestimme, denn es ist doch selbstverständlich und bisher geübte Praxis, dass hier nur Mitglied werden kann, wer ein demokratisches Staatsgefüge vorweisen kann.

Da ist es allerdings so, dass das Volk bestimmt durch seine Volksvertreter in den Parlamenten und durch die Wahlen zum Ausdruck bring, welche Grundtendenz die Politik einhalten soll, mit der der jeweilige Regierungsvorstand (bei uns der Bundeskanzler) sich zu beschäftigen hat und danach wird schließlich auch die Leistung dieser Personen gemessen und letztlich zur Entscheidung führen, ob eine Wiederwahl stattfindet oder nicht.

Wenn dieses nicht der Richtigkeit entsprechen sollte, haben viele von uns offensichtlich die falschen Lehrer gehabt, die derartiges Wissen bereits in der Hauptschule unter die Leute bringen und wir scheinen dann auch das Grundgesetz grundlegend falsch verstanden zu haben.

Kann doch nicht sein, -oder?

(Hierbei spielen Wahlversprechen wie die Kürzung von Arbeitslosenzahlen eine nur untergeordnete Rolle, denn solcher Art Versprechen werden doch immer nur mit dem Unterton bemacht: "Wenn alles gut geht und die Bedingungen es zulassen." und das ist dem Wähler schon klar.)