Gewissensfreiheit |
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Die Parlamentarier sind einer Partei oder Parteiengruppe angegliedert, wodurch sie ihre Grundeinstellung bekannt geben. Ansonsten sind sie ihrem Gewissen frei verantwortlich, was bedeutet, dass keinerlei Parteizwang bei Abstimmungen gegeben ist und dieser bei bekannt werden eine strafbare Handlung im Sinne von Nötigung darstellt. Immerhin wählen die Parlamentsangehörigen die Organe (Regierung) und beauftragen diese, entsprechend der Beschlüsse und Mehrheiten Verordnungen und Gesetze durchzusetzen und umzusetzen. Die Gewissensfreiheit ist eines der höchsten Güter, denn ohne Zweifel wird es nicht zum Nachdenken kommen und sind mehrere Abgeordnete oder Parlamentarier gegen ein bestimmtes Gesetz oder einen Gesetzesentwurf, sollte man doch wenigstens sich einmal grundlegend Gedanken darüber machen, ob nicht gerade diese Leute die fähigeren sind, denn mit Sicherheit ist ihnen nicht anzulasten, dass sie sich über das bezugnehmende Thema keinerlei Gedanken gemacht haben wie so mancher Mietling im Parlament dieses an den Tag legt. Im Übrigen kann eine Regierung ohne weiteres auch Bestandteil des Parlamentes sein, hat aber sich den Entscheidungen des Parlamentes zu fügen und mit Sicherheit nicht den Rechtsanspruch, sie wäre unfehlbar und könnte über Gewissensfragen der Abgeordneten entscheiden. Es wird empfohlen und ist mit Sicherheit empfehlenswert, wenn die Parlamentarier, die aus Gewissensgründen einem Gesetz nicht zustimmen, |
sich zusammen tun und ein Schreiben verfassen, welches sie dem Parlamentspräsidenten und der Regierung zukommen lassen mit den Gewissensgründen, damit diese Punkte nachbehandelt werden können. Sei es, weil gewisse Argumente diese Gründe als unwirksam aufzeigen oder aber durch entsprechende Änderung in diesen Angelegenheiten, die hier zur Debatte stehen. In keinem Falle aber sollte eine Benachteiligung entstehen für Leute, die sich ernsthaft mit Dingen auseinander setzen, die grundsätzlich für die ganze Gemeinschaft von Vorteil sind. Da kann auch kein Bundeskanzler oder Regierungsvorstand jedweder Denkrichtung was machen, es sei denn, sein Machtanspruch sei mittlerweile so groß, dass er schon die Grenze der Unfehlbarkeit überschritten hätte und die Macht über das Gewissen Einzelner sich anmaße. Das wäre hochgradig schizophren. Niemand hat das Recht von jemand anderem eine Meinungsänderung zu verlangen oder zu erwarten. Wie soll das beim Gewissen dann erst möglich sein? Wenn das Gewissen sich meldet, ist doch irgend etwas nicht in Ordnung, -oder? Dann gilt es Mängel abzustellen oder vernünftige Argumente zu bringen, Erweiterungen zu gewähren oder eine grundlegend andere Gestaltung des Vorhabens vorzunehmen, damit dauerhafter Friede erst möglich wird. Schade um die, welche sich das Gewissen abkaufen lassen, denn diese sündigen wahrscheinlich gegen den Geist und nach Lehre der Kirchen wird diese Sünde nicht verziehen, weil diese von Gott trennt.
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Copyright © August 2001, Matthias Mathey.
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