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Richter und Gerichte    
 

Sicherlich ist es unangenehm, wenn man diesen Punkt betrachtet, als wolle man beispielsweise, dass Gerichte oder die gesamte Justiz eines gewissen Landes oder EU Mitgliedes hier besonders angreifen oder denunzieren und es mag auch sein, dass in der Folge des Textes sich der ein oder andere Angehörige der juristischen Berufe der unterschiedlichsten Länder sich betroffen fühlen. Es nutzt aber nichts, denn gerade hier in Deutschland hat das Volk mehrfach mit unterschiedlichsten Systemen Erfahrungen sammeln müssen, die jeweils ihre "Merkwürdigkeiten" in der Justiz zu pflegen gedachten-.

Da waren die Kaiser vergangener Jahrhunderte, die Kirche, die verschiedenen politischen Systeme und Diktaturen. Trotzdem waren sie alle irgendwie der Meinung, sich auf das römische Recht stützen zu müssen, welches durch die Einseitigkeit der Rechtsprechung eben so aufgefallen ist wie das zum Teil auch heute noch der Fall zu sein scheint.

Justiz muss klar, transparent und nachvollziehbar sein, ansonsten entsteht ein Misstrauen dem Staat und der Justiz gegenüber, auch dann, wenn in Einzelfällen lediglich Fehlurteile geschehen sollten. Diese werden zu Recht von einer freien Presse dokumentiert und publizistisch aufgearbeitet und so entstehen möglicherweise zu Recht oder Unrecht Eindrücke, die vermeidbar sind, denn gerade in Deutschland konnte man in den Jahren zwischen 33 und 45 des vergangenen Jahrhunderts fest stellen als durch die Alliierten die Tore der Lager geöffnet wurden, dass es mehr als 6 Millionen so genannter Einzelfälle gab die zu betrauern waren.

Sicher, es ist durchaus richtig, jeden einzelnen Fall vor Gericht besonders und gesondert zu verhandeln, denn mit Sicherheit gibt es keine zwei komplett gleichen Fälle, denn immer wo Individuen sind unterscheiden sich die zu verhandelnden Fälle alleine schon durch die mit in das Strafmass ein zu beziehenden persönlichen Verhältnisse und Gegebenheiten der beteiligten Personen.

Es wird jedoch dann schwierig, wenn man seitens der Justiz auf Einzelfälle verweist, wenn es sich dabei um Verfehlungen der Justiz im Gesamten oder durch Einzelpersonen der Beteiligten handelt, denn dadurch werden die Fehlerquellen nicht erkannt und können auch dem zur Folge nicht beseitigt werden, so dass sich Häufungen der "Einzelfälle" maximal wie vordem gehabt und höher ergeben könnten.

Wenn also Europa die Gleichheit vor dem Gesetz propagiert und sich demokratisch nennen will, was gemein hin oft mit dem Satz "alle Macht geht vom Volke aus" Übersetzung findet und die Justiz im Namen des Volkes also Recht spricht, dann ist die Justiz auch dem Volke gegenüber Rechenschaft schuldig.

Dieses wird in den meisten Staaten durch die Öffentlichkeit der Verhandlungen auch zumeist gewährleistet, was allerdings durch die unzulänglichen Einkommensverhältnisse innerhalb der EU der unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten derzeit sehr drastisch wiederum eingeschränkt ist. 
Daraus ergibt sich dann auch, dass vielfach die Interessierten keine Möglichkeiten haben an tatsächlichen Prozessen als Zuhörer oder Zuschauer teil zu nehmen und so ist man halt lediglich auf Zeitungsberichte angewiesen bei handverlesenen, spektakulären Fällen und eine tatsächliche Kontrolle findet zumeist nicht statt und das nicht zuletzt auch weil entweder das Fahrgeld nicht da ist oder die Leute arbeiten müssen.

Es geht beispielsweise derzeit nicht darum in der Bundesrepublik, ob man einem Terroristen nun Gnade erweist oder nicht, sondern ganz einfach darum, ob im vorliegenden Falle Informationen vom BND oder sonstigen Behörden vorenthalten wurden oder nicht.

Angeblich hat sich heraus gestellt,  irgendwelche Behörden wussten, im Falle Bubak/RTF- Klar seiner Zeit in den 70ernm und ein anderer der Schütze und Mörder gewesen sein soll. 
Selbst Bubak jr. wusste nichts davon, dass Klar nicht der schütze war und diese Informationen aber Jahrzehnte zur Verfügung gestanden haben sollen.

Da soll sich dann die Bundesanwältin ins Fernsehen gestellt haben und in einer Presseerklärung erklärt haben, dass dahingehend keine Erkenntnisse vorliegen würden, da die Stellen keine schriftlichen Unterlagen hätten, die weiter gereicht werden brauchten.

Nun ist das ja reichlich merkwürdig, denn auch mündliche Informationen sind Informationen und bei Zeugenaussagen wird doch normalerweise ein Protokoll erstellt, so dass in einem solchen Fall dann auch etwas schriftliches existieren sollte. Darüber hinaus kann die Polizei ja schließlich auch keine Ermittlungen anstellen, wenn sie nicht weiß, dass ein Insider aus dem Kern der RAF was erzählt hat, wo durchaus  Ermittlungen hätte stattfinden müssen, denn auch wenn der Mann nicht dabei war, aber detaillierte Informationen lieferte, so wäre doch entlastendes Material zu sammeln gewesen, wozu doch hier in Deutschland die Polizei verpflichtet ist, oder etwa nicht? 
Und aus dieser Verpflichtung heraus ist es doch zunächst einmal gleichgültig, ob nun die Information schriftlich oder mündlich vor liegt, denn es kann ja wohl nicht sein, dass ein kleiner Beamter einen Prozess beeinflussen kann, indem er einfach seine mündlich erhaltenen Infos deswegen nicht nach geht, weil diese nicht schriftlich dokumentiert ist oder er diese wegen Gründen auch immer einfach nicht dokumentieren und protokollieren will und wer auch immer sitzt vielleicht lebenslang unschuldig im Bau, oder wie soll man das jetzt verstehen?

Darum ist aus meiner Sicht und nach meiner Meinung dringend vor zu schlagen:

Zunächst ähnlich wie bei der PISA Studie einen Statur Quo erstellen, wo in wie weit wertfrei Recht gesprochen wird, damit Europastandart hergestellt werden kann. Hier kann in Kategorien und Unterkategorien Beispielsweise Diebstahl/Taschendiebstahl/Diebstah-Wohnung/PKW-Diebstahl Betrug/Banken/Bürger- untereinander/Geschäfte/Wirtschaft/ usw. bis hin zu den einzelnen Paragraphen zusammengefasst und verglichen werden.
Danach Statistiken erstellen vom kleinsten bis zum höchsten Gericht eines Mitgliedslandes, in wie weit Freispruch, Schuldspruch, Teilschuldspruch erfolgte, in welcher Sache, welcher Richter und Staatsanwalt beteiligt war, welches Strafmaß verkündet wurde, ob Einspruch erging oder ob das Urteil Rechtskraft bekommen hat ohne Wiederspruch.
Danach kann man auch seitens der vorgesetzten Behörde Überprüfungen über Qualität und Quantität der Gerichte und beteiligten Personen entscheiden. 
Dieses entbindet den Richter jedoch alles nicht von seiner Freiheit, denn denn jeder Richter ist an die Gesetze und Prozessordnungen gebunden und dem Volk in dessen Namen er doch Recht spricht selbstverständlich auch über seine Leistungen und Entscheide Rechenschaft schuldig und deswegen sollten die entsprechenden Listen veröffentlicht und jedermann auch auf Wunsch in Kopie zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus soll hier angeregt werden, eine DVD zu investieren für ein Paar Cent und jeden Prozess vollständig im Bild und Ton unterbrechungslos gerichtlicherseits per Video und Tonaufzeichnung zu dokumentieren und diese Daten zur Richterausbildung, aber auch zu eventuellen Verteidigungszwecken zur Verfügung gehalten werden. Das dürfte kein Problem darstellen, denn hier findet ja keine grundsätzliche Veröffentlichung statt, wobei jedoch die Presse auf Wunsch auf diese Daten zurück greifen kann und auszugsweise, sofern die Privatrechte gesichert sind und es sich um einen öffentlichen Prozess handelt auch veröffentlicht werden darf. Dieses kann man durch Überblendungen des Gesichtes des Angeklagten und dessen Stimme und Daten durchaus auch technisch sicher stellen, was dann allerdings das entsprechende Medium auf eigene Kosten machen müsste. 
Ob vor Ausstrahlung oder Bildnutzung eine Genehmigung oder Vorlage bei Gericht erforderlich ist, ist Ansichtssache. 

Grundsätzlich kann die Justiz dagegen nichts einwenden, denn wer doch nichts verbrochen hat braucht sich doch nicht fürchten und wer gute Arbeit macht auch nicht.

Jedenfalls kann so nicht der vielfach aufkommende Eindruck entstehen, wonach die Elite sich Recht verschaffen kann und der Bürger nicht nach dem Motto:

"Die Könige werden gesalbt und die Knechte werden abgeschmiert."
"
behandelt wird oder sich vielfach behandelt fühlt.

So etwas bringt zumeist nur Unruhen und Unzufriedenheiten!
Ähnlich kann man auch bei allen anderen Prozessen verfahren.

 

Copyright © August 2001,   Matthias Mathey.    Zur Startseite und damit 
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