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Sicherlich ist es unangenehm, wenn man
diesen Punkt betrachtet, als wolle man beispielsweise, dass Gerichte
oder die gesamte Justiz eines gewissen Landes oder EU Mitgliedes hier
besonders angreifen oder denunzieren und es mag auch sein, dass in der
Folge des Textes sich der ein oder andere Angehörige der juristischen
Berufe der unterschiedlichsten Länder sich betroffen fühlen. Es nutzt
aber nichts, denn gerade hier in Deutschland hat das Volk mehrfach mit
unterschiedlichsten Systemen Erfahrungen sammeln müssen, die jeweils
ihre "Merkwürdigkeiten" in der Justiz zu pflegen gedachten-.
Da waren die Kaiser vergangener
Jahrhunderte, die Kirche, die verschiedenen politischen Systeme und
Diktaturen. Trotzdem waren sie alle irgendwie der Meinung, sich auf das
römische Recht stützen zu müssen, welches durch die Einseitigkeit der
Rechtsprechung eben so aufgefallen ist wie das zum Teil auch heute noch
der Fall zu sein scheint.
Justiz muss klar, transparent und
nachvollziehbar sein, ansonsten entsteht ein Misstrauen dem Staat und
der Justiz gegenüber, auch dann, wenn in Einzelfällen lediglich
Fehlurteile geschehen sollten. Diese werden zu Recht von einer freien
Presse dokumentiert und publizistisch aufgearbeitet und so entstehen
möglicherweise zu Recht oder Unrecht Eindrücke, die vermeidbar sind,
denn gerade in Deutschland konnte man in den Jahren zwischen 33 und 45
des vergangenen Jahrhunderts fest stellen als durch die Alliierten die
Tore der Lager geöffnet wurden, dass es mehr als 6 Millionen so
genannter Einzelfälle gab die zu betrauern waren.
Sicher, es ist durchaus richtig, jeden
einzelnen Fall vor Gericht besonders und gesondert zu verhandeln, denn
mit Sicherheit gibt es keine zwei komplett gleichen Fälle, denn immer
wo Individuen sind unterscheiden sich die zu verhandelnden Fälle
alleine schon durch die mit in das Strafmass ein zu beziehenden
persönlichen Verhältnisse und Gegebenheiten der beteiligten Personen.
Es wird jedoch dann schwierig, wenn
man seitens der Justiz auf Einzelfälle verweist, wenn es sich dabei um
Verfehlungen der Justiz im Gesamten oder durch Einzelpersonen der
Beteiligten handelt, denn dadurch werden die Fehlerquellen nicht erkannt
und können auch dem zur Folge nicht beseitigt werden, so dass sich
Häufungen der "Einzelfälle" maximal wie vordem gehabt und
höher ergeben könnten.
Wenn also Europa die Gleichheit vor
dem Gesetz propagiert und sich demokratisch nennen will, was gemein hin
oft mit dem Satz "alle Macht geht vom Volke aus" Übersetzung
findet und die Justiz im Namen des Volkes also Recht spricht, dann ist
die Justiz auch dem Volke gegenüber Rechenschaft schuldig.
Dieses wird in den meisten Staaten
durch die Öffentlichkeit der Verhandlungen auch zumeist gewährleistet,
was allerdings durch die unzulänglichen Einkommensverhältnisse
innerhalb der EU der unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten derzeit
sehr drastisch wiederum eingeschränkt ist.
Daraus ergibt sich dann auch, dass vielfach die Interessierten keine
Möglichkeiten haben an tatsächlichen Prozessen als Zuhörer oder
Zuschauer teil zu nehmen und so ist man halt lediglich auf
Zeitungsberichte angewiesen bei handverlesenen, spektakulären Fällen
und eine tatsächliche Kontrolle findet zumeist nicht statt und das
nicht zuletzt auch weil entweder das Fahrgeld nicht da ist oder die
Leute arbeiten müssen.
Es geht beispielsweise derzeit nicht
darum in der Bundesrepublik, ob man einem Terroristen nun Gnade erweist
oder nicht, sondern ganz einfach darum, ob im vorliegenden Falle
Informationen vom BND oder sonstigen Behörden vorenthalten wurden oder
nicht.
Angeblich hat sich heraus
gestellt, irgendwelche Behörden wussten, im Falle Bubak/RTF- Klar
seiner Zeit in den 70ernm und ein anderer der Schütze und Mörder
gewesen sein soll.
Selbst Bubak jr. wusste nichts davon,
dass Klar nicht der schütze war und diese Informationen aber Jahrzehnte
zur Verfügung gestanden haben sollen.
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Da soll sich dann die Bundesanwältin ins Fernsehen gestellt haben und
in einer Presseerklärung erklärt haben, dass dahingehend keine
Erkenntnisse vorliegen würden, da die Stellen keine schriftlichen
Unterlagen hätten, die weiter gereicht werden brauchten.
Nun ist das ja reichlich merkwürdig,
denn auch mündliche Informationen sind Informationen und bei
Zeugenaussagen wird doch normalerweise ein Protokoll erstellt, so dass
in einem solchen Fall dann auch etwas schriftliches existieren sollte.
Darüber hinaus kann die Polizei ja schließlich auch keine Ermittlungen
anstellen, wenn sie nicht weiß, dass ein Insider aus dem Kern der RAF
was erzählt hat, wo durchaus Ermittlungen hätte stattfinden
müssen, denn auch wenn der Mann nicht dabei war, aber detaillierte
Informationen lieferte, so wäre doch entlastendes Material zu sammeln
gewesen, wozu doch hier in Deutschland die Polizei verpflichtet ist,
oder etwa nicht?
Und aus dieser Verpflichtung heraus ist es doch zunächst einmal
gleichgültig, ob nun die Information schriftlich oder mündlich vor
liegt, denn es kann ja wohl nicht sein, dass ein kleiner Beamter einen
Prozess beeinflussen kann, indem er einfach seine mündlich erhaltenen
Infos deswegen nicht nach geht, weil diese nicht schriftlich
dokumentiert ist oder er diese wegen Gründen auch immer einfach nicht
dokumentieren und protokollieren will und wer auch immer sitzt
vielleicht lebenslang unschuldig im Bau, oder wie soll man das jetzt
verstehen?
Darum ist aus meiner Sicht und nach
meiner Meinung dringend vor zu schlagen:
Zunächst ähnlich wie bei der PISA
Studie einen Statur Quo erstellen, wo in wie weit wertfrei Recht
gesprochen wird, damit Europastandart hergestellt werden kann. Hier kann
in Kategorien und Unterkategorien Beispielsweise
Diebstahl/Taschendiebstahl/Diebstah-Wohnung/PKW-Diebstahl
Betrug/Banken/Bürger- untereinander/Geschäfte/Wirtschaft/ usw. bis hin
zu den einzelnen Paragraphen zusammengefasst und verglichen werden.
Danach Statistiken erstellen vom kleinsten bis zum höchsten Gericht
eines Mitgliedslandes, in wie weit Freispruch, Schuldspruch,
Teilschuldspruch erfolgte, in welcher Sache, welcher Richter und
Staatsanwalt beteiligt war, welches Strafmaß verkündet wurde, ob
Einspruch erging oder ob das Urteil Rechtskraft bekommen hat ohne
Wiederspruch.
Danach kann man auch seitens der vorgesetzten Behörde Überprüfungen
über Qualität und Quantität der Gerichte und beteiligten Personen
entscheiden.
Dieses entbindet den Richter jedoch alles nicht von seiner Freiheit,
denn denn jeder Richter ist an die Gesetze und Prozessordnungen gebunden
und dem Volk in dessen Namen er doch Recht spricht selbstverständlich
auch über seine Leistungen und Entscheide Rechenschaft schuldig und
deswegen sollten die entsprechenden Listen veröffentlicht und jedermann
auch auf Wunsch in Kopie zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus soll hier angeregt
werden, eine DVD zu investieren für ein Paar Cent und jeden Prozess
vollständig im Bild und Ton unterbrechungslos gerichtlicherseits per
Video und Tonaufzeichnung zu dokumentieren und diese Daten zur
Richterausbildung, aber auch zu eventuellen Verteidigungszwecken zur
Verfügung gehalten werden. Das dürfte kein Problem darstellen, denn
hier findet ja keine grundsätzliche Veröffentlichung statt, wobei
jedoch die Presse auf Wunsch auf diese Daten zurück greifen kann und
auszugsweise, sofern die Privatrechte gesichert sind und es sich um
einen öffentlichen Prozess handelt auch veröffentlicht werden darf.
Dieses kann man durch Überblendungen des Gesichtes des Angeklagten und
dessen Stimme und Daten durchaus auch technisch sicher stellen, was dann
allerdings das entsprechende Medium auf eigene Kosten machen
müsste.
Ob vor Ausstrahlung oder Bildnutzung eine Genehmigung oder Vorlage bei
Gericht erforderlich ist, ist Ansichtssache.
Grundsätzlich kann die Justiz dagegen
nichts einwenden, denn wer doch nichts verbrochen hat braucht sich doch
nicht fürchten und wer gute Arbeit macht auch nicht.
Jedenfalls kann so nicht der vielfach
aufkommende Eindruck entstehen, wonach die Elite sich Recht verschaffen
kann und der Bürger nicht nach dem Motto:
"Die Könige
werden gesalbt und die Knechte werden abgeschmiert." " behandelt wird oder sich vielfach behandelt fühlt.
So etwas bringt
zumeist nur Unruhen und Unzufriedenheiten!
Ähnlich kann man auch bei allen anderen Prozessen verfahren.
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