| Empfehlung, Vorschlag:
EU Ausländerrecht teilt sich zunächst in zwei Teile, dem Zuwanderungsrecht oder hier weiterführend schließlich auch dem Einbürgerungsrecht, und im zweiten Teil dem grundsätzlichen Recht auf Asyl und diese Rechte sollte weitestgehend den einzelnen Ländern überlassen werden, die entsprechend der Einwohnerzahlen Asylanten aufnehmen sollten. Asylrecht: Hierbei sollte ein europäisches Gremium die Feststellung treffen, welche Länder Auswanderungsländer darstellen und welche Länder in diesem Sinne nicht in diese Kategorie einzustufen sind und deren Bewohner dem zur Folge dann auch leider kein Asyl beanspruchen können, solange die Völkergemeinschaft (UN) dieses noch nicht feststellt.
Ländern, von denen bekannt ist, dass ihre Regierungen ihre Bevölkerung finanziell, in rechtlicher Hinsicht oder gar mit Waffengewalt terrorisieren, sollten zur Abstellung der aufgedeckten Mängel eine Übergangsfrist eingeräumt werden . Zu diesem Zweck wäre es ratsam eine entsprechende Daten Sammelstelle einzurichten, die derartige Dinge erfasst und im gleichen Zeitraum (von ca. fünf Jahren) sollten Pläne erarbeitet werden, wie in den einzelnen Angelegenheiten zu verfahren ist. Weiter ist es ratsam dann diese Pläne und Vorschläge der UN zur Genehmigung vorzulegen und im Anschluss daran sind von der Völkergemeinschaft aus die entsprechenden Schritte einzuleiten. Hier können unabhängige, private Hilfsorganisationen und auch unter anderen Amnesty International wichtige Informationen liefern.
Es gab zu Zeiten des eisernen Vorhanges in Deutschland ein Auffanglager Friedland. Hier wurden Menschen aus der damaligen DDR eingewiesen. Nun wäre es von Seiten der EU den einzelnen Mitgliedsländern zu gestatten, solche Auffanglager für Asylanten einzurichten, in denen der Umgang mit der jeweils landesüblichen Haus und Sanitärtechnik beigebracht wird, die vielfach nicht oder nur unzureichend vorhanden sind, genau so wie eine Schulung über die Sprache und die Vermittlung von sprachlichen Grundkenntnissen, über die Kultur und das gesellschaftliche, rechtliche Leben im Gastland, sowie auch die erforderlichen Kenntnisse zum Mindesten über die erforderlichen Nahrungsmittel, deren Verpackungen und Preise und ein entsprechendes Informationsangebot, welche Nahrungsmittel der Religion entsprechend und entsprechend der Kultur wo zu bekommen sind bis hin zu landesspezifischen Dingen wie zum Beispiel bestimmte Teesorten oder sonstiger Genussmittel, die von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Ebenso sollten Grundkenntnisse über vernünftige Ernährung und Krankheitsvorsorge gerade so vermittelt werden wie Aufklärung über Sexualfragen, Verhütung und Geschlechtskrankheiten. Innerhalb der EU sollte ein Zentralregister erstellt werden, in dem die Daten der Asylanten gespeichert werden und zwar auch die erkennungsdienstlichen Ermittlungen, Fingerabdrücke und Irisidentifikation, zu denen die Behörden Zugang haben, welche innerhalb Europas mit der Abwehr von Terror zu tun haben, aber auch solche Behörden, die mit der Genehmigung von Geldern und hier insbesondere dem Unterhaltsgeld, der Hilfe zum Lebensunterhalt oder sonstigen finanziellen Leistungen befasst sind.
Es sollten innerhalb und außerhalb der Auffanglager Möglichkeiten geschaffen werden, wo die Asylanten einer zumutbaren Arbeit mit ordentlichen Bezahlung, jedoch gegen Verrechnung der bezogenen Gelder anteilig nachgehen können und die Möglichkeit, Ansprüche in Sachleistungen auszuzahlen bis auf ein angemessenes Taschengeld sollte gegeben sein, wenn sich eine solche Maßnahme im Einzelfall als notwendig erweist. Die anfallenden Arbeiten bezüglich der Betreuung der Asylanten können weitgehend unter Zur Hilfenahme von Personal aus Asylanten, die schon einen längeren Landesaufenthalt nachweisen und die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen vorgenommen werden. Allerdings sollten diese von Sozialarbeitern begleitet werden und es sollte doch möglich sein, dass immer mehr Menschen soviel Interesse entwickeln auch die Sprachen und Dialekte der eintreffenden Asylanten lernen und sich dadurch Möglichkeiten der Beratung vor Ort, im Verkauf und schließlich auch als Dolmetscher für Wirtschaft, die verschiedenen Ämter und auch anderweitig nutzbar, erwerben. Immerhin ist hier das Potential, welches es erlaubt Land und Leute, Kultur und Gewohnheiten innerhalb des eigenen Landes, ohne teure Ausbildungsreisen und auswärtiger Unterbringung kennen zu lernen und hinterher noch zudem nutzen zu können. Der Aufenthalt in diesen Auffanglagern sollte im Normalfall ein halbes Jahr nicht überschreiten, kann aber insbesondere bei mangelnder Sprachkenntnis oder mangelndem Willen die Gesetze des Gastlandes zu akzeptieren oder dieses zu können, verlängert werden, wogegen Einspruch möglich sein sollte. Danach wäre einer privaten Unterbringung durch Anmieten von angemessenem Wohnraum über die entsprechenden örtlichen Behörden, in der der Asylant seinen Wohnsitz nehmen möchte unter Gewährung weiterer Starthilfen zu ermöglichen, auch in Bezug auf Arbeitsaufnahme. Darüber hinaus ist es mit Sicherheit gerne gesehen, wenn sich der Asylant, dessen Anerkennungsverfahren bis dahin auch abgeschlossen sein sollte, weiter um Schulung und Kenntnisse wie zum Beispiel über spezielle bezuschusste Volkshochschulkurse weiterbildet um später als „Botschafter für eine menschliche Zivilisation“ in seinem Heimatland tätig werden zu können. (Zivilisation soll keinem Zwang unterliegen, jedoch sollten Menschen sich dem zivilisierten Gastland anpassen. In den Heimatländern generell sind unterschiedliche Lebensweisen zu respektieren, zu akzeptieren und zu dulden insbesondere die der Ureinwohner!) Spezielle Kenntnisse werden dann auch die oft schwierige Resozialisierung im Heimatland wesentlich erleichtern, wie auch regen Kontakt per Brief und Telefon oder Internet zum Heimatland, sofern dieses möglich ist. Bei der Grundeinrichtung sollte es möglich sein, gebrauchte Gegenstände in den Auffanglagern aufgearbeitet zu verwenden, vom Möbel, Fernseher bis zum Telefon, vom Radio (falls Kenntnisse vorhanden bis zum PC), damit Information und lernen ermöglicht wird. Radio, Fernsehen und Telefon sollten jedoch Grundausstattungen sein. Während der Zeit im Aufgang oder Sammellager sollte eine Lagerordnung bestehen, nach der die Bewohner bis spätestens 22:00 Uhr abends im Lager sein müssen, damit die Ausbildung gesichert ist. Drogen und Alkohol in jeglicher Form sind während dieser Zeit nicht zu gestatten. Weitere sinnvolle Regelungen wie Besuchszeiten und vieles mehr sind jeweils den regionalen Bedingungen nach zu treffen. Alles jedoch muss im menschlichen Sinne und für die Asylanten und deren Fortkommen gesehen und gestaltet werden und dürfen keinerlei Diskriminierungen enthalten. Ebenso nicht die entsprechenden Maßnahmen die getroffen werden müssen für den Fall, dass jemand sich nach mehrmaligen Warnungen und Ermahnungen nicht an die Regeln hält. Es muss aber sicher gestellt sein, dass gerade diese Auffanglager oder Sammellager nicht als Strafe, Herabsetzung oder Diskriminierung empfunden werden und nur bei Übertretungen der entsprechenden Gebote, die nun einmal zu einem geordneten Ablauf erforderlich sind und menschlich bleiben müssen sind hiervon ausgenommen. Hierauf ist bereits bei der Personalauswahl zu achten, ebenso wie bei dem benötigten Hilfspersonal, welches sich besonders eignen sollte und keinen undeutlichen Gruppierungen oder Parteien sowie Vereinen zugehörig sein sollte. Es ist auch erforderlichenfalls für psychologischen Beistand zu sorgen, gerade so wie für angemessene ärztliche Versorgung, angefangen von einer Erstuntersuchung bis zur Weiterversorgung und selbstverständlich ist einer Religionsausübung nichts in den Weg zu legen, solange diese nicht gegen guten Sitte oder gegen geltendes Recht verstößt. Wenden wir uns nun dem Ausländer und Einbürgerungsrecht zu. Da die Einbürgerung im weiteren Sinne den Regionalen Bedingungen der einzelnen Länder Europas abhängig gemacht wird, sollten diese Bedingungen auch weitgehend berücksichtigt werden. Hier könnte europaweit eine Quersumme der Aufenthaltszeit vor der Einbürgerung in den betroffenen Ländern gebildet werden. Die weiteren Rahmenbedingungen sollten auch europaweit geregelt werden, denn immerhin ist es fest zu halten, dass nach der Einbürgerung von Bürgern aus Staaten, die nicht in den EU Staaten integriert sind, nach der Einbürgerung die gleichen Rechte haben, wie andere in der EU, das heißt, freie Wohnortwahl in Europa mit Arbeitrechten u.a. und mit den sonstigen Vergünstigungen und Regelungen. Die Kriterien, welche hier unter Asyl genannt sind, wie beispielsweise die Voraussetzungen für die Anerkennung von Asylberechtigung und die hierfür geltenden Bestimmungen sollten nicht nur von den jeweiligen Aufnahme - Ländern getroffen werden, da es dem zur Folge eine sehr unterschiedliche Beurteilung der einzelnen Fälle kommen kann, und gerade dieses zu einem uneinheitlichen Bild in der europäischen Außenpolitik und für die Welt außerhalb Europas führen würde. Außerdem sind die Einzelstaaten durch derartige unterschiedliche Beurteilung der Heimatstaaten, ob es sich nun um illegale Handlungen gegenüber der Bevölkerung handelt und damit das Asyl berechtigt ist, durch gerade diese Despoten angreifbar und je nach Handlungsweise und Handhabung dieser Dinge kann es innerhalb Europas zu Unstimmigkeiten kommen, die weitgehend eine einheitliche, europäische Außenpolitik verhindern, ohne die auch unsere amerikanischen, chinesischen (die sich aber noch besser um die Einhaltung der Menschenrechte und ihr Verhalten zu Tibet kümmern sollten) und russischen Freunde mehr belastet werden, als dies unbedingt notwendig erscheint, und das nicht nur in der Terrorismusbekämpfung. Und die Bestrebungen zu einem einigen Europa ähnlich wie die Vereinigten Staaten war doch ohnehin das Anliegen und die Bestrebungen der Europäer, wie es den Nachrichten der vergangenen Jahre zu entnehmen war. Zudem wäre es mit Sicherheit auch im Sinne der Vereinigten Staaten, wenn sich die EU stärker über Bürgschaften und wirtschaftliche Unternehmungen in Russland engagieren würde, wenn hier entsprechende Bedingungen vor liegen und hier finanzielle Entlastung für die USA bieten könnte. 4. Oktober 2001
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